Sicherheitsprüfung gemäß § 29 StVZO
Unsere Prüfingenieure vom Sachverständige Fahrzeugtechnik u. Maschinen GmbH in Krefeld als Partner der GTÜ sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.
Neben der Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge und Anhänger steht die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Die Ansprüche an die Fahrzeugsicherheit im Transportbereich sind gestiegen. Auch wir führen Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO an LKW, Zugmaschinen und KOM qualifiziert durch.
Die Sicherheitsprüfung fällt an bei:
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Bussen (und andere Kfz mit mehr als acht Fahrgastplätzen)
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LKW zur Güterbeförderung, Arbeits- und Zugmaschinen etc. mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 7,5 t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 40 km/h
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Anhänger einschließlich „angehängten Arbeitsmaschinen“ und Wohnanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse größer 10 t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 40 km/h
Die aufgeführten Fahrzeuge müssen neben den fest definierten Terminen der HU auch die Termine der SP wahrnehmen. Die Fälligkeit der Prüftermine erkennen Sie auf dem Untersuchungsbericht/Prüfprotokoll oder durch die am Fahrzeug angebrachte Prüfmarke. Werfen Sie bei jeder Abfahrkontrolle auch einen Blick auf die Laufzeit Ihrer HU- und SP-Plakette und kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen Prüftermin bei uns. Denn als Fahrer/Fahrzeughalter sind Sie dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Untersuchungen immer fristgerecht durchgeführt werden.