Änderungsabnahmen gem. § 19 (3) StVZO
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die GTÜ-Prüfingenieure vom Sachverständige Fahrzeugtechnik u. Maschinen GmbH in Krefeld Ihre Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung.
Teilegutachten für Änderungsabnahme
Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen?
Eine Änderungsabnahme ist etwa auch erforderlich bei der Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, dem Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).
Unsere Prüfingenieure begutachten unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug und bereiten auch die „Eintragung“ in die Papiere durch die Zulassungsstelle vor.
Papiere (nicht) vergessen!?
Bringen Sie zur Änderungsabnahme bitte Ihren Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I und das Teilegutachten oder die Genehmigung nach EU-Recht, die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die Bauartgenehmigung bzw. die Herstellerbescheinigung mit.
Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen nahezu alle Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.
Zudem können wir im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten zwecks Änderungsabnahme des Kundenfahrzeuges besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind.
Sprechen Sie uns einfach an.